17-06-2013, 13:10
Hallo! Zu einem Teil der Fragen (!) . Den Rest können andere hier besser beantworten :
a) Frage: Wer steht bei dem Kredit als Kreditnehmer "drin" ? Nur Dein Mann oder auch seine Ex ?
b) In den Knast wird Er nicht kommen. Keine Bange! Das sind die üblichen dümmlichen Drohgebärden. Sollte einmal eine Strafanzeige nach §170StgB kommen (Unterhaltspflichtverletzung), dann sich HIER melden und im FAQ dazu dieses Thema durchlesen !!! Es ist dort ausführlich behandelt.
c) An das schuldenbelastete Haus kann keiner ran. Allerdings sollte man ein paar Dinge für die Zukunft beachten. Dazu später mehr, wenn Fragen bestehen.
d) Auf das Jugendamt zu zugehen geht meist nach hinten los. Ich würde diese Instanz meiden.
e) Der Unterhalt scheint nicht tituliert zu sein. Zahlt die 150 Euro weiter und lasst die Gegenseite mal klagen.
f) Aufstockendes ALG II beantragen ! Dazu gibt es hier im Forum Einige, die sich da auskennen. Ob es in diesem Falle hier möglich ist, müsste erst geklärt werden, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dein Einkommen mit gezählt wird.
g) Die einzige Kontaktaufnahme mit dem JA sollte darin bestehen, den Vergleich des letzten Jahres schlicht weiter zu führen
a) Frage: Wer steht bei dem Kredit als Kreditnehmer "drin" ? Nur Dein Mann oder auch seine Ex ?
b) In den Knast wird Er nicht kommen. Keine Bange! Das sind die üblichen dümmlichen Drohgebärden. Sollte einmal eine Strafanzeige nach §170StgB kommen (Unterhaltspflichtverletzung), dann sich HIER melden und im FAQ dazu dieses Thema durchlesen !!! Es ist dort ausführlich behandelt.
c) An das schuldenbelastete Haus kann keiner ran. Allerdings sollte man ein paar Dinge für die Zukunft beachten. Dazu später mehr, wenn Fragen bestehen.
d) Auf das Jugendamt zu zugehen geht meist nach hinten los. Ich würde diese Instanz meiden.
e) Der Unterhalt scheint nicht tituliert zu sein. Zahlt die 150 Euro weiter und lasst die Gegenseite mal klagen.
f) Aufstockendes ALG II beantragen ! Dazu gibt es hier im Forum Einige, die sich da auskennen. Ob es in diesem Falle hier möglich ist, müsste erst geklärt werden, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dein Einkommen mit gezählt wird.
g) Die einzige Kontaktaufnahme mit dem JA sollte darin bestehen, den Vergleich des letzten Jahres schlicht weiter zu führen