17-06-2013, 13:40
Zwei elementare Fragen:
1. Sind in dem gemeinsamen Kredit beide als Kreditnehmer drin? Falls ja, wäre das Problem schon fast aus der Welt geschafft. Falls nein - kann noch irgendwie nachgewiesen werden, dass der Kredit für einen Zweck aufgenommen wurde, der beiden, bzw. auch dem gemeinsamen Kind dient(e)?
2. Wie genau sieht dieser Vergleich aus? Ist das ein gerichtlicher Vergleich, oder eine Absprache mit dem JA? Wurde der Vergleich voll bedient (woher kommen die Rückstände, auf die Zuzahlungen zu leisten sind)?
1. Sind in dem gemeinsamen Kredit beide als Kreditnehmer drin? Falls ja, wäre das Problem schon fast aus der Welt geschafft. Falls nein - kann noch irgendwie nachgewiesen werden, dass der Kredit für einen Zweck aufgenommen wurde, der beiden, bzw. auch dem gemeinsamen Kind dient(e)?
2. Wie genau sieht dieser Vergleich aus? Ist das ein gerichtlicher Vergleich, oder eine Absprache mit dem JA? Wurde der Vergleich voll bedient (woher kommen die Rückstände, auf die Zuzahlungen zu leisten sind)?