17-06-2013, 13:41
Hallo,
danke schon einmal für die Hinweise!
Zu der Rückfrage: Bei dem Kredit stehen sowohl KM als auch KV als Kreditnehmer drin.
Der Vergleich ist auch wieder so eine krude Sache: ,
Die damalige Anwältin des KVs schrieb ihm, dass er 150 Euro zu leisten hätte als Endergebnis, bis er eine besser bezahlte Stelle finden würde.
Dem JA schrieb die Anwältin im gleichen Zug, dass der KV 250 Euro zahlen würde und zwar begrenzt in einem Zeitraum von einem Jahr. (Und ich könnte mir in den Bauch beißen, dass ich diese Frau nie zu Gesicht bekommen habe... )
Edit: Ich bin mir nicht sicher, ob es ein außergerichtlicher Vergleich war. Rechtsanwältin und JA waren anwesend, es gibt aber nur von dem ersten Vergleich, in den das JA dann doch nicht einwilligen wollte, eine Mitschrift, danach nur noch Briefe zwischen JA und Anwältin, in denen es darum geht, was der KV zahlen soll.
danke schon einmal für die Hinweise!
Zu der Rückfrage: Bei dem Kredit stehen sowohl KM als auch KV als Kreditnehmer drin.
Der Vergleich ist auch wieder so eine krude Sache: ,
Die damalige Anwältin des KVs schrieb ihm, dass er 150 Euro zu leisten hätte als Endergebnis, bis er eine besser bezahlte Stelle finden würde.
Dem JA schrieb die Anwältin im gleichen Zug, dass der KV 250 Euro zahlen würde und zwar begrenzt in einem Zeitraum von einem Jahr. (Und ich könnte mir in den Bauch beißen, dass ich diese Frau nie zu Gesicht bekommen habe... )
Edit: Ich bin mir nicht sicher, ob es ein außergerichtlicher Vergleich war. Rechtsanwältin und JA waren anwesend, es gibt aber nur von dem ersten Vergleich, in den das JA dann doch nicht einwilligen wollte, eine Mitschrift, danach nur noch Briefe zwischen JA und Anwältin, in denen es darum geht, was der KV zahlen soll.