Nun, der Antrag ist in Arbeit (und wenn nichts kommt, so war es immerhin einen Versuch wert...)
Vielleicht habe ich etwas wirr geschrieben:
Insgesamt Einkommen der Bedarfsgemeinschaft:
Libelle: 1100,- (Vollzeit)
KV: 550,- (Halbtags)
400, - (Minijob)
Davon gehen bei KV ab: 300,- Rate und 150,- Unterhalt
Bleiben 500 €
Macht insgesamt an Verfügbarem Einkommen für Lebenshaltungskosten:
1600,- für Libelle und KV gemeinsam.
(Mal davon ab, was davon bezahlt werden muss - aber das wird jeder kennen.)
Ich glaube, dass es keinen Unterhaltstitel gibt, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen. Aber bis auf den Vergleich letztes Jahr gab es soweit ich weiß keine Korrespondenzen in dieser Hinsicht.
KV ist Besitzer des Hauses, Libelle ist als wohnhaft in dem Haus gemeldet.
Darlehensnehmer sind KV und KM gemeinsam. Steht auch so im Vertrag, beide namentlich genannt. Seit Jahren bedient der KV den Kredit allein.
Ich halte es für möglich, dass er zumindest für eines der beiden älteren Kinder Unterhaltspflichtig wäre, vielleicht sogar beide, da beide noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und beide unter 25 sind. Es gibt diesbezüglich jedoch keine Forderungen von der Mutter der ersten Kinder oder den Kindern selbst.
Was die KM verdient, weiß ich nicht genau; es ist mit großer Sicherheit mehr als der KV. Sie hat eine Berufsqualifizierung, darf in ihrem Job mehr Stunden arbeiten (was der AG des KV mit Hinweise auf fehlende Qialifizierung verwehrte) und bekommt zusätzlich Kindergeld für zwei Kinder (die Kinder haben unterschiedliche Väter).
Vielleicht habe ich etwas wirr geschrieben:
Insgesamt Einkommen der Bedarfsgemeinschaft:
Libelle: 1100,- (Vollzeit)
KV: 550,- (Halbtags)
400, - (Minijob)
Davon gehen bei KV ab: 300,- Rate und 150,- Unterhalt
Bleiben 500 €
Macht insgesamt an Verfügbarem Einkommen für Lebenshaltungskosten:
1600,- für Libelle und KV gemeinsam.
(Mal davon ab, was davon bezahlt werden muss - aber das wird jeder kennen.)
Ich glaube, dass es keinen Unterhaltstitel gibt, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen. Aber bis auf den Vergleich letztes Jahr gab es soweit ich weiß keine Korrespondenzen in dieser Hinsicht.
KV ist Besitzer des Hauses, Libelle ist als wohnhaft in dem Haus gemeldet.
Darlehensnehmer sind KV und KM gemeinsam. Steht auch so im Vertrag, beide namentlich genannt. Seit Jahren bedient der KV den Kredit allein.
Ich halte es für möglich, dass er zumindest für eines der beiden älteren Kinder Unterhaltspflichtig wäre, vielleicht sogar beide, da beide noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und beide unter 25 sind. Es gibt diesbezüglich jedoch keine Forderungen von der Mutter der ersten Kinder oder den Kindern selbst.
Was die KM verdient, weiß ich nicht genau; es ist mit großer Sicherheit mehr als der KV. Sie hat eine Berufsqualifizierung, darf in ihrem Job mehr Stunden arbeiten (was der AG des KV mit Hinweise auf fehlende Qialifizierung verwehrte) und bekommt zusätzlich Kindergeld für zwei Kinder (die Kinder haben unterschiedliche Väter).