17-06-2013, 15:38
Für was war/ist denn der Kredit?
Wenn beide als Kreditnehmer drinstehen, hat die Ex die Hälfte zu bezahlen. Ist der Kredit allerdings für das Haus, muss man weiter überlegen - wem gehört das Haus offiziell? Insofern würde ich schleunigst die Ansprüche aus dem gemeinsamen Kredit geltend machen. Damit hättet ihr dann wohl auch genug "übrig", um den Mindest-UH für das Kind bezahlen zu können.
Ansonsten solltet ihr euch nochmal genau ansehen, was genau in diesem Vergleich drinsteht. Auch ob eure Anwältin sauber gearbeitet hat, lohnt es sich evtl. zu überprüfen.
Wenn beide als Kreditnehmer drinstehen, hat die Ex die Hälfte zu bezahlen. Ist der Kredit allerdings für das Haus, muss man weiter überlegen - wem gehört das Haus offiziell? Insofern würde ich schleunigst die Ansprüche aus dem gemeinsamen Kredit geltend machen. Damit hättet ihr dann wohl auch genug "übrig", um den Mindest-UH für das Kind bezahlen zu können.
Ansonsten solltet ihr euch nochmal genau ansehen, was genau in diesem Vergleich drinsteht. Auch ob eure Anwältin sauber gearbeitet hat, lohnt es sich evtl. zu überprüfen.