18-06-2013, 13:07
@Jessy: Ja stimmt! Leider gibt es immer wieder Männer die das so machen. Habe das letztens im Bekanntenkreis wieder so erlebt.
Die Ehefrau arbeitet an der Situation und Er tut so als wär nix.....
Zu den Krediten:
Grundsätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Haftung da beide in den Verträgen stehen. Egal, ob es ein Hauskredit ist oder ein Anderer.
(Wäre nur interessant zu erfahren, ob als Eigentümer des Hauses auch noch beide drin stehen oder nur der KV?)
Dann hätte die KM aber wirklich auf Dauer ein Problem ;-)
Die Bank kann sich jederzeit Einen der Kreidtnehmer raus suchen und ihn voll haftbar machen. Wenn dieser zahlt, ist es für die Bank o.k. Woher das Geld kommt, ist der Bank egal.
Das heißt aber nicht, dass der KV der KM gegenüber keine zivilrechtlichen Ansprüche hätte! Im Gegenteil. Zu jedem Zeitpunkt kann der KV der KM den Kreditvertrag unter die Nase halten und entsprechende Rückzahlung der hälftigen von ihm gezahlten Beträge fordern. Er kann das auch titulieren lassen.
Bei dem Haus allerdings wäre es etwas schwieriger. Ihm steht zwar die Hälfte der Belastung seitens der KM zu, diese könnte aber im Gegenzug hälftigen Mietanteil gegenrechnen, da sie selbst nicht im Hause wohnt.
Wichtig, wie gesagt, wäre noch zu erfahren : WER steht im Grundbuch als Besitzer. Beide?
Die Ehefrau arbeitet an der Situation und Er tut so als wär nix.....
Zu den Krediten:
Grundsätzlich besteht eine gesamtschuldnerische Haftung da beide in den Verträgen stehen. Egal, ob es ein Hauskredit ist oder ein Anderer.
(Wäre nur interessant zu erfahren, ob als Eigentümer des Hauses auch noch beide drin stehen oder nur der KV?)
Dann hätte die KM aber wirklich auf Dauer ein Problem ;-)
Die Bank kann sich jederzeit Einen der Kreidtnehmer raus suchen und ihn voll haftbar machen. Wenn dieser zahlt, ist es für die Bank o.k. Woher das Geld kommt, ist der Bank egal.
Das heißt aber nicht, dass der KV der KM gegenüber keine zivilrechtlichen Ansprüche hätte! Im Gegenteil. Zu jedem Zeitpunkt kann der KV der KM den Kreditvertrag unter die Nase halten und entsprechende Rückzahlung der hälftigen von ihm gezahlten Beträge fordern. Er kann das auch titulieren lassen.
Bei dem Haus allerdings wäre es etwas schwieriger. Ihm steht zwar die Hälfte der Belastung seitens der KM zu, diese könnte aber im Gegenzug hälftigen Mietanteil gegenrechnen, da sie selbst nicht im Hause wohnt.
Wichtig, wie gesagt, wäre noch zu erfahren : WER steht im Grundbuch als Besitzer. Beide?