19-06-2013, 15:51
Da fehlen garantiert noch Unterlagen.
Letztlich werde ich leider aus diesen Vorgängen auch nicht schlauer, tut mir leid. War ja offensichtlich ein langes Hin- und Her-Verhandeln.
Entscheidend wird aber sein, welchen endgültigen (!) Beschluss das Gericht denn gefällt hat, bzw. welchen (außergerichtlichen) Vergleich KV/RA und JA gefunden haben, was genau da drin steht und ob der KV alle Zahlungen auf diesen Beschluss/Vergleich voll geleistet hat.
Grundsätzlich geht es euch aber nun ja auch um die neuen Forderungen. Hat sich der KV im damaligen Vergleich schon dazu verpflichtet, nach dem einen Jahr Mindestunterhalt zu zahlen, müsstet ihr eine Abänderungsklage anstreben. Steht in dem Vergleich nichts über die Zeit nach dem Jahr, müsst ihr neu verhandeln, das bedeutet bei Uneinigkeit ein neues Gerichtsverfahren.
Abseits dessen bin ich der Ansicht, dass euer RA keinen guten Job gemacht hat. Wenn jemand nicht leistungsfähig ist, eine Zahlung von 250 € vorzuschlagen macht meines Erachtens keinen Sinn. Woher soll der KV denn das Geld nehmen?
Wobei andererseits die Frage ist - woher hat der KV das Haus (geerbt?), warum nimmt er bei so mäßigem Einkommen einen Kredit auf?
Soweit der KV ungelernt, also ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist, liegt sowieso ein spezieller Fall vor. Grundsätzlich steht es ihm zu, eine Ausbildung zu machen. Auch ein ggf. festgesetzes fiktives Einkommen kann nicht besonders hoch sein bei ungelernten Tätigkeiten...
Letztlich werde ich leider aus diesen Vorgängen auch nicht schlauer, tut mir leid. War ja offensichtlich ein langes Hin- und Her-Verhandeln.
Entscheidend wird aber sein, welchen endgültigen (!) Beschluss das Gericht denn gefällt hat, bzw. welchen (außergerichtlichen) Vergleich KV/RA und JA gefunden haben, was genau da drin steht und ob der KV alle Zahlungen auf diesen Beschluss/Vergleich voll geleistet hat.
Grundsätzlich geht es euch aber nun ja auch um die neuen Forderungen. Hat sich der KV im damaligen Vergleich schon dazu verpflichtet, nach dem einen Jahr Mindestunterhalt zu zahlen, müsstet ihr eine Abänderungsklage anstreben. Steht in dem Vergleich nichts über die Zeit nach dem Jahr, müsst ihr neu verhandeln, das bedeutet bei Uneinigkeit ein neues Gerichtsverfahren.
Abseits dessen bin ich der Ansicht, dass euer RA keinen guten Job gemacht hat. Wenn jemand nicht leistungsfähig ist, eine Zahlung von 250 € vorzuschlagen macht meines Erachtens keinen Sinn. Woher soll der KV denn das Geld nehmen?
Wobei andererseits die Frage ist - woher hat der KV das Haus (geerbt?), warum nimmt er bei so mäßigem Einkommen einen Kredit auf?
Soweit der KV ungelernt, also ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist, liegt sowieso ein spezieller Fall vor. Grundsätzlich steht es ihm zu, eine Ausbildung zu machen. Auch ein ggf. festgesetzes fiktives Einkommen kann nicht besonders hoch sein bei ungelernten Tätigkeiten...