21-06-2013, 12:54
Und wie ist das, wenn man dann folgende Dinge beachtet...
§ 1 AGG, sowie § 1610 BGB (in Betracht zu § 1603 BGB) ?
Das würde doch für mich als Laie bedeuten, dass jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann - (darin Inbegriffen die Kosten seiner Ausbildung) nicht unterhaltsfähig ist, egal ob weiblich oder männlich? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?
§ 1 AGG, sowie § 1610 BGB (in Betracht zu § 1603 BGB) ?
Das würde doch für mich als Laie bedeuten, dass jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann - (darin Inbegriffen die Kosten seiner Ausbildung) nicht unterhaltsfähig ist, egal ob weiblich oder männlich? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?