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Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren
#3
1. Nein.
2. Nur den Nachweis, dass so eine Vorsorge existiert - wenn du sie vom Bruttoeinkommen abziehen willst.
3. Keine, ausser der üblichen Nöhlerei des Jugendamtes.
4. Meistens Nein. Sind sie aussergewöhnlich hoch?
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RE: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - von p__ - 21-06-2013, 19:50

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