23-06-2013, 17:35
Das Kriterium der Mutwilligkeit ist in der ZPO anders gefasst. In etwa so: ...wenn eine verständige Person die Rechtsverfolgung nicht betreiben würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste.
Aber das nur nebenbei.
Letztlich bin ich gegenwärtig nicht in der Lage, wegen jeder Schikane finanziellen Aufwand zu betreiben. Ich werde nicht 10 oder 20€ für eine Urkunde investieren, die ich, jedenfalls im Moment, nur für einen Zweck brauche und die mir die Mutter ohne finanziellen und organisatorischen Aufwand zeitweise zur Verfügung stellen kann - sie kann die Urkunde mit der Übernachtungstasche mitgeben und auf selbem Wege zurückerhalten.
Aber das nur nebenbei.
Letztlich bin ich gegenwärtig nicht in der Lage, wegen jeder Schikane finanziellen Aufwand zu betreiben. Ich werde nicht 10 oder 20€ für eine Urkunde investieren, die ich, jedenfalls im Moment, nur für einen Zweck brauche und die mir die Mutter ohne finanziellen und organisatorischen Aufwand zeitweise zur Verfügung stellen kann - sie kann die Urkunde mit der Übernachtungstasche mitgeben und auf selbem Wege zurückerhalten.