23-06-2013, 17:51
(23-06-2013, 17:28)Jessy schrieb: Nun die Frage: Sollten wir mit der Auskunftsklage warten, bis das mit dem Sorgerecht entschieden ist?
Ohne konkret auf Deine weiteren Fragen eingehen zu wollen:
von mir ein klares Ja.
Und zwar auch unabhängig von einem positivem Verfahrensausgang mit möglicherweise trotzdem zukünftig offener Problematik.
Warum: weil ich jeden auch noch so geringfügigen Anlass zu einer möglichen Feststellung "gravierender Kommunikationsprobleme" bis zu einer GSR-Entscheidung verschieben würde.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel