23-06-2013, 18:44
Bisher gibt es das Original aus dem Standesamt, das wir gemeinschaftlich in Empfang nahmen und das auch nicht bezahlt wurde. Daraus jetzt einseitige Eigentumsrechte ableiten zu wollen, finde ich @wackelpudding mit Verlaub albern. Wenn Pistazie jetzt sagt, die gehört im Prinzip dem Staat, will ich mich da gerne belehren lassen. Auch das rechtfertigt keinen Alleinverfügungsanspruch durch die Mutter.