23-06-2013, 18:53
(23-06-2013, 18:44)iglu schrieb: ...finde ich @wackelpudding mit Verlaub albern.Nun ja, ich dachte so bei mir, dass Besitz zunächst einmal bei mobilen Gütern Eigentum annehmen läßt? Und ob das alberner ist, als für 20 € ein Faß aufzumachen und ggf. zu klagen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...