23-06-2013, 20:33
Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht nicht, wenn der Elternteil auf einfache Weise sich selbst eine Geburtsurkunde verschaffen kann. Wenn man natürlich lieber höhere Gerichtsgebühren für ein unsicheres Verfahren bezahlen möchte statt niedriger Gebühren ans Standesamt, nur zu. Die Rechtspflege freut sich immer über Umsätze...