25-06-2013, 05:36
(23-06-2013, 17:28)Jessy schrieb: Nun die Frage: Sollten wir mit der Auskunftsklage warten, bis das mit dem Sorgerecht entschieden ist?ich hatte die KM zu verpflichten beantragt,
1. Zeugniskopien acht Tage nach Erhalt zur Verfügung zu stellen und
2. das Verfahren bis zur Entscheidung über das beantragte gemSR auszusetzen. Darüber ist (seit einem Monat) noch nicht entschieden worden ...
Jessy schrieb:... ich habe gelesen, dass der KV grundsätzlich Anspruch auf solche Auskünfte hat, welche die Kinder auf Grund ihres Alters nicht selbst geben können (sie sind 3 und 5), und die sich auch augenscheinlich (bei Umgängen so alle vier bis acht Wochen) nicht gewinnen lassen.Auskunft kann (nur- aber immerhin!) über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangt werden. Damit gemeint sind alle für das Befinden und für die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände.
Soweit sich der nicht anwesende Eternteil anderweitig die Auskünfte besorgen kann (etwa vom Kind selbst) entfällt das "berechtigte Interesse".
Jessy schrieb:Kann man nun schlicht eine "vollumfängliche Auskunft" beantragen, oder muss das zwingend präzise beantragt werden?natürlich so präzis wie möglich - es soll ja auch vollstreckt werden können!
Hier mal ein Beispiel aus der Rechtsprechung:
OLG Kln, Beschl. v. 19.10.2004 (4 UF 123/03)