25-06-2013, 09:01
(25-06-2013, 00:03)nowayout schrieb: Es ist doch eine legitime Frage wie er sein Restvermögen vor dem Zugriff der Instanzen schützen kann ...
Das ist der Kern des Anliegens. Legal ist das nicht möglich. Es gibt Forderungen, die auch aus bestehendem Vermögen zu tilgen sind. Und wenn das Geld jetzt in Bar unter der der Eiche lagert, wird irgendein Staatshansel die Frage stellen, wo es geblieben ist - ein schlichtes 'keine Ahnung' oder ' gestern im Casino verzockt' reicht da nicht. 'Verschenkt' ist die dümmste aller Antworten, weil dann sofort das Finanzamt die Schenkungssteuer kassieren will - ausserdem geniesst Kindesunterhalt einen so hohen Stellenwert, dass man das Geld dem Beschenkten einfach wieder enteignen würde.
Abstand gewinnen und den Kopf frei bekommen, heisst das Rezept. Wenn noch ALG I fliesst, gibts ja finanziell auch wenig Probleme. Und nach nach ein paar Jahren, wenn man viele Umzüge und Anwälte bezahlen musste, aber die Rechnungen schon alle nicht mehr hat, weil man am Rande seiner Leistungsfähigkeit gerade noch den Alltag bewältigt bekommt, fragt niemand mehr nach irgendwelchen vergrabenen Geldhaufen. Deshalb kann der "Bekannte" sich eigentlich entspannen und in die soziale Hängematte fallen lassen. Panik hilft nur dann, wenn der erzeugte Adrenalin-Ausstoß die Geschwindigkeit beim Weglaufen steigert. Es gibt viele Hobbies, denen man sich widmen kann.
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