27-06-2013, 12:52
nochmals :
- KU wird ja bezahlt. Ist in der Höhe tituliert bis zu Zeitpunkt X.
- Wenn der Zeitpunkt X eintritt ist der KV so gut wie in Hartz 4.
>>> dann ist der KV ein Mangelfall.
Es ist bewusst das es dann losgeht mit :
- fiktiven Einkommen
- gesteigerten Erwerbsobliegenheit ( wobei das nicht einzuschätzen ist wegen den vorliegenden Krankheiten )
- Verpflichtung zum Einsatz von vorhandenem Vermögen
>>> aber es ist ja zu dem Zeitpunkt des Eintritts von Hartz 4 kein Vermögen mehr da. Der KV hat Unterhaltskosten zu tragen, Anwaltskosten, musste seit der Trennung vor 3 Jahren ( ab dem Zeitpunkt des Hartz 4 Eintritts ja leben > 1 Jahr TU bezahlen und KU 3 Jahre bezahlen bis dato )
Klar durchleuchtet die werte Frau Richterin die Konten. Kann Sie ja auch.
Hier € 5.000.- weg, da € 20.000.- weg und hier schon wieder 20.000.- weg. Das über einen Zeitraum von 3 Jahren ? Ist das nen Problem ?
Der KV hat gelebt. Gut ok mit Sicherheit über seine Verhältnisse. Aber wen wunderts ? Er wurde "entsorgt" voller Kummer und Trauer. Er war ja vor der Trennung schon nachweisslich depressiv. Dann noch der Krebs. Keine Ahnung wie lange er noch auf Erden weilt. Und um diesen Depressionen und der Ungewissheit nachzukommen war er was Geld ausgeben angeht halt nicht mehr Herr seiner Sinne. In 36 Monaten rund 120.000.- Oyronen zu verjucken. Das ist doch im Rahmen oder ? andere machen das in einer Stunde. Positiver Nebeneffekt war das er bei dem Lebensstil und vorallem unter der ständigen ärztlichen Betreuung die er seit der Trennung wahrgenommen hat wieder zu sich gefunden hat.
Das Ihm das vor Gericht keiner glauben wird das er nun "blank" ist leuchtet selbst mir ein. Nur was sollen Sie machen ?
Richterin fragt nach den Vermögenswerten.
KV sagt "zero".
Die werte Frau Richterin fragt nochmals.
Gleiche Antwort vom KV "zero"
Frau Richterin wedelt mit den Kontoauszügen der letzten 10 Jahre und fragt "Wo ist das Geld hingekommen"
KV sagt "verbraucht"
und nun ?
KV sagt er hat bis zum Eintritt in Hartz 4 trotz des knappen Krankengeld und ALG 1 Eingangs immer brav den KU bezahlt. Jetzt mit Hartz 4 geht es halt nimmer. Und plädiert dafür das er nun Leistungsunfähig ist. § 1603 BGB ist erfüllt. absoluter Mangelfall nach Einkommen und nach den nicht vorhandenen Vermögenswerten auch.
Er bietet an ( wie bereits seit Beginn der Trennung ) das Kind im Rahmen eines Wechselmodells zu betreuen. Viellicht sogar aufgrund der nun schlechten finanziellen Situation der damaligen Familie sogar die Betreuung komplett zu übernehmen. Wobei die finanzielle Situation der ehemaligen Familie ist gar nicht so schlecht. KM hat nen Job und vorallem einen schuldenfreie Eigentumswohnung ( aus Ehezeiten geerbt ).
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@ p
das es kein Wunder-Mauseloch innerhalb Deutschlands gibt und auch keinen "Zaubertresor" haben wir mittlerweile erkannt. Daher Bargeld und nochmals Bargeld und nichts anderes.
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Was ich mich aber frage : ( und wenn ich mich wiederhole *sorry* )
- Wenn man das Geld seinen Eltern binnen den 36 Monaten ( seit Trennung und Eintritt zum Mangelfall ) in cash überreicht. Wie soll das bitte nachweisbar sein ?
- Meines Erachtens geht das nur wenn auch denen Ihre Kontoauszüge "gefilzt" werden. Und die werte Frau Richterin sieht da Bareinzahlungen. Oh Wunder ?! woher kommt das Geld von den Bareinzahlungen ? Klar der Verdacht liegt nahe. Aber wo ist der Beweis ?
- KU wird ja bezahlt. Ist in der Höhe tituliert bis zu Zeitpunkt X.
- Wenn der Zeitpunkt X eintritt ist der KV so gut wie in Hartz 4.
>>> dann ist der KV ein Mangelfall.
Es ist bewusst das es dann losgeht mit :
- fiktiven Einkommen
- gesteigerten Erwerbsobliegenheit ( wobei das nicht einzuschätzen ist wegen den vorliegenden Krankheiten )
- Verpflichtung zum Einsatz von vorhandenem Vermögen
>>> aber es ist ja zu dem Zeitpunkt des Eintritts von Hartz 4 kein Vermögen mehr da. Der KV hat Unterhaltskosten zu tragen, Anwaltskosten, musste seit der Trennung vor 3 Jahren ( ab dem Zeitpunkt des Hartz 4 Eintritts ja leben > 1 Jahr TU bezahlen und KU 3 Jahre bezahlen bis dato )
Klar durchleuchtet die werte Frau Richterin die Konten. Kann Sie ja auch.
Hier € 5.000.- weg, da € 20.000.- weg und hier schon wieder 20.000.- weg. Das über einen Zeitraum von 3 Jahren ? Ist das nen Problem ?
Der KV hat gelebt. Gut ok mit Sicherheit über seine Verhältnisse. Aber wen wunderts ? Er wurde "entsorgt" voller Kummer und Trauer. Er war ja vor der Trennung schon nachweisslich depressiv. Dann noch der Krebs. Keine Ahnung wie lange er noch auf Erden weilt. Und um diesen Depressionen und der Ungewissheit nachzukommen war er was Geld ausgeben angeht halt nicht mehr Herr seiner Sinne. In 36 Monaten rund 120.000.- Oyronen zu verjucken. Das ist doch im Rahmen oder ? andere machen das in einer Stunde. Positiver Nebeneffekt war das er bei dem Lebensstil und vorallem unter der ständigen ärztlichen Betreuung die er seit der Trennung wahrgenommen hat wieder zu sich gefunden hat.
Das Ihm das vor Gericht keiner glauben wird das er nun "blank" ist leuchtet selbst mir ein. Nur was sollen Sie machen ?
Richterin fragt nach den Vermögenswerten.
KV sagt "zero".
Die werte Frau Richterin fragt nochmals.
Gleiche Antwort vom KV "zero"
Frau Richterin wedelt mit den Kontoauszügen der letzten 10 Jahre und fragt "Wo ist das Geld hingekommen"
KV sagt "verbraucht"
und nun ?
KV sagt er hat bis zum Eintritt in Hartz 4 trotz des knappen Krankengeld und ALG 1 Eingangs immer brav den KU bezahlt. Jetzt mit Hartz 4 geht es halt nimmer. Und plädiert dafür das er nun Leistungsunfähig ist. § 1603 BGB ist erfüllt. absoluter Mangelfall nach Einkommen und nach den nicht vorhandenen Vermögenswerten auch.
Er bietet an ( wie bereits seit Beginn der Trennung ) das Kind im Rahmen eines Wechselmodells zu betreuen. Viellicht sogar aufgrund der nun schlechten finanziellen Situation der damaligen Familie sogar die Betreuung komplett zu übernehmen. Wobei die finanzielle Situation der ehemaligen Familie ist gar nicht so schlecht. KM hat nen Job und vorallem einen schuldenfreie Eigentumswohnung ( aus Ehezeiten geerbt ).
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@ p
das es kein Wunder-Mauseloch innerhalb Deutschlands gibt und auch keinen "Zaubertresor" haben wir mittlerweile erkannt. Daher Bargeld und nochmals Bargeld und nichts anderes.
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Was ich mich aber frage : ( und wenn ich mich wiederhole *sorry* )
- Wenn man das Geld seinen Eltern binnen den 36 Monaten ( seit Trennung und Eintritt zum Mangelfall ) in cash überreicht. Wie soll das bitte nachweisbar sein ?
- Meines Erachtens geht das nur wenn auch denen Ihre Kontoauszüge "gefilzt" werden. Und die werte Frau Richterin sieht da Bareinzahlungen. Oh Wunder ?! woher kommt das Geld von den Bareinzahlungen ? Klar der Verdacht liegt nahe. Aber wo ist der Beweis ?