27-06-2013, 13:14
Ich weiss nicht mehr, was man Dir noch antworten soll.
Willst Du von uns wissen, ob Dir ein Gericht in YX Stadt am Tage XYZWR glauben wird, dass du ein paar Euro ausgegeben hast?
Das ist doch völlig egal. Du bist noch nicht geschieden, kannst also mit deiner Knete machen was Du willst - und wenn du es im Puff auf den Kopf haust. Oder irgendwo vergräbst. Das wird einen Familienrichter am Tage X nur interessieren, wenn es um Zugewinnausgleich im Rahmen der Scheidung geht. Wenn du keinen Ternnungsunterhalt leisten kannst, weil krank, dann leiste keinen! Deine Exe ist immer noch mit dir verheiratet, hat also für dich zu sorgen, wenn du es krankheitshalber nicht selbst kannst.
Austriake
Willst Du von uns wissen, ob Dir ein Gericht in YX Stadt am Tage XYZWR glauben wird, dass du ein paar Euro ausgegeben hast?
Das ist doch völlig egal. Du bist noch nicht geschieden, kannst also mit deiner Knete machen was Du willst - und wenn du es im Puff auf den Kopf haust. Oder irgendwo vergräbst. Das wird einen Familienrichter am Tage X nur interessieren, wenn es um Zugewinnausgleich im Rahmen der Scheidung geht. Wenn du keinen Ternnungsunterhalt leisten kannst, weil krank, dann leiste keinen! Deine Exe ist immer noch mit dir verheiratet, hat also für dich zu sorgen, wenn du es krankheitshalber nicht selbst kannst.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1