27-06-2013, 13:39
Durchaus bewusst das ohne Quittungen/Rechnungen nichts zu belegen ist.
Schuldhaftes Verhalten so denke ich liegt doch erst vor wenn man Unterhalt trotz "Leistungsfähigkeit" dem minderjährigen Kind vorenthalten hat. Hat der KV ja nicht bis dato. Er hat in der Zeit in der KU geflossen ist ja freie Wahl wie er seinen Lebensstil pflegt. Oder nicht ?
Der KU fliesst ja erst dann nimmer wenn der Mangelfall ( Hartz 4 ) eintritt.
Der KU bemisst sich ja immer nach dem Einkommen. Und Einkommen reicht bei Hartz 4 Bezug leider nicht aus um KU zu bestreiten.
Der KV ist geschieden seit Mai 2013.
Schuldhaftes Verhalten so denke ich liegt doch erst vor wenn man Unterhalt trotz "Leistungsfähigkeit" dem minderjährigen Kind vorenthalten hat. Hat der KV ja nicht bis dato. Er hat in der Zeit in der KU geflossen ist ja freie Wahl wie er seinen Lebensstil pflegt. Oder nicht ?
Der KU fliesst ja erst dann nimmer wenn der Mangelfall ( Hartz 4 ) eintritt.
Der KU bemisst sich ja immer nach dem Einkommen. Und Einkommen reicht bei Hartz 4 Bezug leider nicht aus um KU zu bestreiten.
Der KV ist geschieden seit Mai 2013.