27-06-2013, 13:46
(27-06-2013, 13:39)nowayout schrieb: Er hat in der Zeit in der KU geflossen ist ja freie Wahl wie er seinen Lebensstil pflegt. Oder nicht ?
Ja, diese Wahl hat er. Aber nicht auf Kosten des Kindes. Geld zu verjuxen und deshalb keinen Unterhalt zahlen ist genau dieser Tatbestand. So wird es jeder Richter sagen. Verjuxen heute, deshalb morgen nichts zahlen erzeugt dieses Recht ebenfalls nicht. Der Vater weiss genau, dass er auch noch morgen pflichtig ist.