Grundsätzlich kann man solche Beträge nicht mal eben auf einmal verschwinden lassen um hinterher dann keinen Unterhalt zu zahlen. Aber man kann das so machen: Zunächst mal gute Mine zum bösen Spiel machen, also zahlen was gefordert wird. Inzwischen wird das Geld gezielt verballert und zwar langsam und beständig und als Bargeld. Reisen, Puff, geil Essen gehen und Spielsucht/Drogensucht sind schließlich nicht gerade billig. Nur so kann das Geld plausibel verschwinden.
Erst ca 1/2 jahr nachdem das Vermögen weg ist, darf die Armutsphase anfangen.
Und wenn jetzt eine Anzeige wegen dem 170er kommt, kann man auch problemlos sagen, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist, als genug Geld da war und das es jetzt eben weg ist.
Erst ca 1/2 jahr nachdem das Vermögen weg ist, darf die Armutsphase anfangen.
Und wenn jetzt eine Anzeige wegen dem 170er kommt, kann man auch problemlos sagen, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist, als genug Geld da war und das es jetzt eben weg ist.