27-06-2013, 16:33
sage ich ja das bis zu dem Zeitpunkt des "Hose runter lassen" mind. 36 Monate lang immer brav der titulierte KU gezahlt wurde.
Sowohl in der Lohnphase ( dann betriebsbedingt gekündigt worden )
als auch in der Krankengeldphase
als auch in der ALG 1 Phase
nur in der Hartz 4 Phase gehts halt nimmer ( zumal die Barschaft auch "weg" )
Klar ich weiss auf hoher See und vor Gericht bla bla bla
Und die werte Frau Richterin wird einen knechten bis aufs Letzte.
Lieber wird ein KV in den Bau gesteckt um was aus Ihm herauszupressen als wie das Kind zu Ihm kommt ( weil KM ja leistungsfähig wäre )
Insofern denke ich wird man gut beraten sein wirklich alles zu Bargeld zu machen. Es wird halt auch nur ein "entlang fliegen" an der Scheibe sein. Weil von der Unterhaltspflicht ist man so denke ich nicht befreit.
>>> so denke ich zumindest
Und es laufen Schulden auf. Soll heissen wenn der KV mal erbt ( und das wird der Fall sein ) dann muss er da die Rückstände nachzahlen.
Naja der KV soll jetzt mal
- alles zu Bargeld machen. kann zwar nach verfolgt werden aber was weg ist ist nunmal weg
- Schauen das er wieder ein wenig auf die Beine kommt ( wobei das fraglich ist ). Behandlungen und Schwerbehinderung immer schön attestieren lassen > das ist denek ich gut in Thema Erwerbsobliegenheit
- Nach Krankengeld schön dem Arbeitsamt klar machen das er nach einer Stelle sucht. ggf. ALG 1 aufstocken für KU
- Vor Ende von ALG 1 mit seinen Eltern einen Mietvertrag machen in der Wohnung im elterlichen Haus die er bewohnt (@ iglu dazu brauchen wir Dich dann ! )
- und sich dann entspannt zurück lehnen.
Schade Mensch das man so dazu "verdonnert" wird um so ein Dasein führen zu müssen. 30 Jahre hat der Michel treudoof seine Steuern bezahlt. Sich alles vom Munde abgespart um nun so tricksen zu müssen.
Sowohl in der Lohnphase ( dann betriebsbedingt gekündigt worden )
als auch in der Krankengeldphase
als auch in der ALG 1 Phase
nur in der Hartz 4 Phase gehts halt nimmer ( zumal die Barschaft auch "weg" )
Klar ich weiss auf hoher See und vor Gericht bla bla bla
Und die werte Frau Richterin wird einen knechten bis aufs Letzte.
Lieber wird ein KV in den Bau gesteckt um was aus Ihm herauszupressen als wie das Kind zu Ihm kommt ( weil KM ja leistungsfähig wäre )
Insofern denke ich wird man gut beraten sein wirklich alles zu Bargeld zu machen. Es wird halt auch nur ein "entlang fliegen" an der Scheibe sein. Weil von der Unterhaltspflicht ist man so denke ich nicht befreit.
>>> so denke ich zumindest
Und es laufen Schulden auf. Soll heissen wenn der KV mal erbt ( und das wird der Fall sein ) dann muss er da die Rückstände nachzahlen.
Naja der KV soll jetzt mal
- alles zu Bargeld machen. kann zwar nach verfolgt werden aber was weg ist ist nunmal weg
- Schauen das er wieder ein wenig auf die Beine kommt ( wobei das fraglich ist ). Behandlungen und Schwerbehinderung immer schön attestieren lassen > das ist denek ich gut in Thema Erwerbsobliegenheit
- Nach Krankengeld schön dem Arbeitsamt klar machen das er nach einer Stelle sucht. ggf. ALG 1 aufstocken für KU
- Vor Ende von ALG 1 mit seinen Eltern einen Mietvertrag machen in der Wohnung im elterlichen Haus die er bewohnt (@ iglu dazu brauchen wir Dich dann ! )
- und sich dann entspannt zurück lehnen.
Schade Mensch das man so dazu "verdonnert" wird um so ein Dasein führen zu müssen. 30 Jahre hat der Michel treudoof seine Steuern bezahlt. Sich alles vom Munde abgespart um nun so tricksen zu müssen.