28-06-2013, 13:56
natürlich genügt Eventualvorsatz.
Das ist doch -auch zwischen uns- unstrittig.
Das Problem scheint mir darin zu liegen, dass Du von Vorsatz eine Vorstellung hast, die sich nicht -jedenfalls nicht juristisch- begründen läßt.
M.a.W. was juristisch sinnvoll und vernünftig ist, bestimmst vermöge Deiner Unkenntnis Du.
Das verursacht natürlich Konflikte. Mangelnder Sachverstand -das ist kein Vorwurf- verträgt sich nicht mit Kritik. Die wirkt dann zwangsläufig vorlaut.
Übrigens ist das kein spezielles Phänomen der juristischen Fakultät.
Halten wir mal fest, dass Du nach Deinem Verständnis das Konstrukt des Eventualvorsatzes für juristischen Firlefanz hältst.
Ich dagegen halte ihn für eine notwendige Abgrenzung zur (groben) Fahrlässigkeit (übrigens halte ich die für noch komplizierter).
Aber es soll ja auch halbwegs gerecht zugehen.
"Rübe ab, wer einen Menschen tötet" wäre keine Lösung.
Das ist doch -auch zwischen uns- unstrittig.
Das Problem scheint mir darin zu liegen, dass Du von Vorsatz eine Vorstellung hast, die sich nicht -jedenfalls nicht juristisch- begründen läßt.
M.a.W. was juristisch sinnvoll und vernünftig ist, bestimmst vermöge Deiner Unkenntnis Du.
Das verursacht natürlich Konflikte. Mangelnder Sachverstand -das ist kein Vorwurf- verträgt sich nicht mit Kritik. Die wirkt dann zwangsläufig vorlaut.
Übrigens ist das kein spezielles Phänomen der juristischen Fakultät.
Halten wir mal fest, dass Du nach Deinem Verständnis das Konstrukt des Eventualvorsatzes für juristischen Firlefanz hältst.
Ich dagegen halte ihn für eine notwendige Abgrenzung zur (groben) Fahrlässigkeit (übrigens halte ich die für noch komplizierter).
Aber es soll ja auch halbwegs gerecht zugehen.
"Rübe ab, wer einen Menschen tötet" wäre keine Lösung.