02-07-2013, 15:40
(02-07-2013, 09:21)Mireille schrieb: Nun fragt die Gegnerische Seite welches Recht angewandt werden soll, das Deutsche oder das Belgische.
Ich muss sagen das mein ex Kindesunterhalt bezahlt seit ihn das Jugendamt ausfindig und angeschrieben hatte.
Ansonsten seit Trennung keine Kommunikation mit ihm möglich, ob per Mail oder Telefon, keine Reaktion.
...
Darf man hier Deutsches Recht für Kindesunterhalt fordern und Belgisches Recht für mein Anliegen des Unterhalt?
Es sind eigentlich zwei getrennte Angelegenheiten. Ich sehe keinen Grund, warum für Eure Trennung nicht belgisches Recht angewendet werden könnte. In dem Fall ist es wohl auch die einzige Lösung, denn im deutschen Recht gibt es keine analoge Konstellation zu dem beligschen "Gesetzliches Zusammenleben".
Soweit ich weiß, sieht dieser Vertrag für einen begrenzten Zeitraum eine Art Trennungsunterhalt vor. Das gibt es in Deutschland nur für Ehepartner in Trennung.
Was die Drohungen betrifft, so kannst Du ziemlich sicher gehen, dass man Dir hier in Deutschland kaum das Kind wegnehmen wird, wenn er Dich/Euch verlassen hat.