02-07-2013, 20:58
(02-07-2013, 15:40)Theo schrieb: Soweit ich weiß, sieht dieser Vertrag für einen begrenzten Zeitraum eine Art Trennungsunterhalt vor. Das gibt es in Deutschland nur für Ehepartner in Trennung.
Dem ist nicht so, nach dem Gesetz über das gesetzliche Zusammenwohnen ist eine Unterhaltsverpflichtung nach der Trennung nicht vorgesehen. Die Regelungen stehen um Art. 1476 BZGB.