02-07-2013, 23:18
(02-07-2013, 22:49)Mireille schrieb: Richtig ist auch das der Vertrag vergleichbar mit dem Französischen PACS ist und hier in Deutschland nicht anerkannt wird.
Auch wenn er Rechtsfolgen in Deutschland hätte: Diese Partnerschaftsrechtsform schreibt keinen Unterhalt zwischen den Expartnern fest. Man kann das in den Vertrag aber reinschreiben. Wenn man aber nichts reinschreibt dann ist kein Unterhalt fällig.
Offenbar bist du ja schon auf dem richtigen Weg.
Der letzten sieben Jahre waren das leider nicht, wie du an den Folgen merkst. Zurückgerechnet bist du mit 40 Hausfrau geworden, mit 43 kam das Kind. 40 ist oft ein berufliches Plateau, wenn man da noch aussteigt wird es schwierig, je wieder reinzukommen.
Diese Lebensentscheidungen waren dein gutes Recht. Die Risiken und Folgen davon bist du damit aber auch selbstverantwortlich eingegangen.