26-07-2013, 14:28
Steinigt mich bitte nicht, falls die Antwort bereits im Forum zu finden ist, aber ich brauche sie schnell und hab gerade keine Zeit zu suchen:
Wenn in einer Sache Anwaltszwang herrscht, muss man dann bereits den VKH-Antrag per Anwalt schicken, oder kann man den noch selbst stellen?
Kann die Sache an sich per Antrag aufgeschoben werden, bis über die VKH entschieden ist?
Geht konkret um ein Verfahren, das wir vermutlich führen möchten, wenn wir VKH bekommen (und das wir im Umkehrschluss nicht führen möchten, wenn wir keine bekommen).
Wenn in einer Sache Anwaltszwang herrscht, muss man dann bereits den VKH-Antrag per Anwalt schicken, oder kann man den noch selbst stellen?
Kann die Sache an sich per Antrag aufgeschoben werden, bis über die VKH entschieden ist?
Geht konkret um ein Verfahren, das wir vermutlich führen möchten, wenn wir VKH bekommen (und das wir im Umkehrschluss nicht führen möchten, wenn wir keine bekommen).