26-07-2013, 14:45
Fühl dich gesteinigt!![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Im VKH-Verfahren herrscht keine Anwaltspflicht und es ist auch kostenlos. Du musst auf die Formulierungen achten. "Folgender Antrag ist anzukündigen" oder "Vorbehaltlich der Gewährung von VKH bitte ich einen Verhandlungstermin anzuberaumen". Zusätzlich musst/solltest du bei Anwaltspflicht auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands beantragen.
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Im VKH-Verfahren herrscht keine Anwaltspflicht und es ist auch kostenlos. Du musst auf die Formulierungen achten. "Folgender Antrag ist anzukündigen" oder "Vorbehaltlich der Gewährung von VKH bitte ich einen Verhandlungstermin anzuberaumen". Zusätzlich musst/solltest du bei Anwaltspflicht auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands beantragen.