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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#3
Na klar kann man die Sachen einklagen. Wenn nachweisbar ist, dass die Dinge sein Eigentum sind, wird eine Klage auch Erfolg haben. Gerichtsstand müsste der Ort des aktuellen Besitzers sein und die Klage wäre beim Zivilgericht einzureichen.

Ich würde aber noch eine schriftliche Aufforderung vorausschicken.
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RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von iglu - 31-07-2013, 13:17
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

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