Ich möchte meinen Sohn hier mit zweitem Wohnsitz melden. Dazu benötige ich die Geburtsurkunde, die ich bei der Mutter bereits anforderte.
Irgendetwas sagt mir allerdings, dass sie sie mir nicht aushändigen wird.
Um die Reaktionen vorwegzunehmen, ist mir natürlich bewusst, dass ich mir gegen Gebühren eine Ausfertigung der Urkunde beim Standesamt besorgen kann. Ich bin derzeit aber wenig einsichtig, warum ich das tun sollte, wenn die Mutter sie mir ohne irgendeinen Aufwand zeitlich befristet aushändigen könnte.
Hat hier jemand Erfahrungen bei der Klage auf Herausgabe von Urkunden oder profunde Kenntnisse diesbezüglich?
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(23-06-2013, 16:20)iglu schrieb: Ich möchte meinen Sohn hier mit zweitem Wohnsitz melden. Dazu benötige ich die Geburtsurkunde, die ich bei der Mutter bereits anforderte.
Beim Standesamt gibts die Zweitschrift gegen eine Gebühr.
Sehr schön
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(23-06-2013, 16:37)iglu schrieb: Sehr schön Nicht wundern, aber von dem Mann mit Kampfhund kommt selten etwas sinnvolles ausser Phrasen
Du willst doch nicht ernshaft wegen der Herausgabe einer Urkunde, die Du problemlos gegen eine geringe Gebühr erhalten kannst, klagen ?
Schon allein aus Kostengründen ist das fragwürdig.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitat:die Du problemlos gegen eine geringe Gebühr erhalten kannst
Gering ist immer relativ.
Zitat:Schon allein aus Kostengründen ist das fragwürdig.
Welche Kosten?
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(23-06-2013, 16:49)iglu schrieb: Gering ist immer relativ. Viel mehr als 20 € sind das sicher nicht.
Zitat:Welche Kosten?
Ein wenig geneigter Richter könnte Dir durchaus die Verfahrenskosten überhelfen.
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Zitat:Viel mehr als 20 € sind das sicher nicht.
Das sind 22 Kugeln Eis. Das reicht für 11 Umgangstage, also knapp einen Monat.
Zitat:Ein wenig geneigter Richter könnte Dir durchaus die Verfahrenskosten überhelfen.
Ich kann nicht einschätzen, wie realistisch das ist. Deshalb ja auch der Thread.
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Zitat:Voraussetzungen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Mutwillige Prozessführung
Die Prozessführung muss plausibel sein sprich, sie darf nicht mutwillig herbeigerufen werden. Als mutwillig ist die Prozessführung zu betrachten, wenn sie auch von einer Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln im selbigen Sachverhalt nicht geführt würde.
http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/proze...hilfe.html
Ibykus sieht das sicher anders, ich meine mich zu erinnern, dass er sowas mal durchgesetzt hatte - kann mich aber auch irren ...
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Das Kriterium der Mutwilligkeit ist in der ZPO anders gefasst. In etwa so: ...wenn eine verständige Person die Rechtsverfolgung nicht betreiben würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste.
Aber das nur nebenbei.
Letztlich bin ich gegenwärtig nicht in der Lage, wegen jeder Schikane finanziellen Aufwand zu betreiben. Ich werde nicht 10 oder 20€ für eine Urkunde investieren, die ich, jedenfalls im Moment, nur für einen Zweck brauche und die mir die Mutter ohne finanziellen und organisatorischen Aufwand zeitweise zur Verfügung stellen kann - sie kann die Urkunde mit der Übernachtungstasche mitgeben und auf selbem Wege zurückerhalten.
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Eine Geburtsurkunde des Kindes zu Hause zu haben, schadet nie. Plötzlich braucht man sie für etwas Unvorhergesehenes auf die Schnelle, und dann hast du wenigstens eine eigene. Die 12 € sollte es dir schon wert sein (auch wenn ich das mit dem Eis schon gut verstehen kann *g*).
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Darf ich mal fragen, wem die Geburtsurkunde gehört?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Aus dem Stehgreif würde ich sagen der Person, auf die sie ausgestellt ist.
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(23-06-2013, 18:08)iglu schrieb: Aus dem Stehgreif würde ich sagen der Person, auf die sie ausgestellt ist. Sicher dem, der die Kopie bezahlt hat.
Das Original gehört der Stadt, Abteilung Standesamt.
In manchen Städten kann man eine Kope online bestellen, hier kostet das:
Zitat:Jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet 5,00 Euro.
Um es genau zu wissen, wie das bei Dir ist:
http://www.gidf.de/
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@iglu
Bist Du sicher? Ich habe hier eine meines Sohnes, die ich in 2005 brauchte und beim Standesamt "gekauft" habe. Ich würde erst ´mal behaupten, die gehöre mir... und gar keine Lust haben, die jemand anderes auch nur vorübergehend zu überlassen.
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(23-06-2013, 17:35)iglu schrieb: Ich werde nicht 10 oder 20€ für eine Urkunde investieren
Für diese Kosten lohnt es sich nicht einen Kleinkrieg mit der Ex anzufangen. Statt das Kind mit Eis vollzustopfen, kann man auch im Sandkasten kleine Kampfgräben ausheben und den Napoleonfeldzug nachvollziehen.
Bisher gibt es das Original aus dem Standesamt, das wir gemeinschaftlich in Empfang nahmen und das auch nicht bezahlt wurde. Daraus jetzt einseitige Eigentumsrechte ableiten zu wollen, finde ich @wackelpudding mit Verlaub albern. Wenn Pistazie jetzt sagt, die gehört im Prinzip dem Staat, will ich mich da gerne belehren lassen. Auch das rechtfertigt keinen Alleinverfügungsanspruch durch die Mutter.
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(23-06-2013, 18:44)iglu schrieb: ...finde ich @wackelpudding mit Verlaub albern. Nun ja, ich dachte so bei mir, dass Besitz zunächst einmal bei mobilen Gütern Eigentum annehmen läßt? Und ob das alberner ist, als für 20 € ein Faß aufzumachen und ggf. zu klagen?
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Ich würde auch wegen 2€ klagen. Was heißt würde?
Man kann natürlich streiten, ob die Grenzen, die man zieht oder ziehen will albern sind. Man kann es dabei belassen, oder auch weiter denken. Wenn ich es weiter denke, kann ich mir auch ein anderes Kind für 20€ geben lassen, dann muss ich auch wegen einer Minute, einer Stunde, einem Tag Umgang kein Fass aufmachen. Ich lasse mich nebst den Rechten meines Sohnes einfach zur Seite schieben und besorge mir Ersatz.
Es ist mein Sohn und es ist seine Geburtsurkunde und ich habe einen Anspruch auf Herausgabe (so jedenfalls mein vorläufiges Rechercheergebnis), verdammt nochmal!
Nun befinde ich mich ja gerade im Denk- und Entscheidungsprozess und insofern sind eure Beiträge natürlich willkommen.
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(23-06-2013, 19:07)iglu schrieb: Nun befinde ich mich ja gerade im Denk- und Entscheidungsprozess und insofern sind eure Beiträge natürlich willkommen.
Ja dann! Gerne noch ein paar Überlegungen:
Wenn @Pistachio 00 recht hat, dann wird die Originalurkunde wohl beim Standesamt des Geburtsortes gepflegt werden. Alles andere wären dann Ausfertigungen oder Kopien.
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Wenn er denn Recht hat, ist das wohl so. Nichtsdestoweniger war die erste Ausfertigung ja an niemand bestimmtes adressiert. Insofern landen wir wieder bei Null.
Aber grundsätzlich sollte das mal diskutiert werden. Man findet im Netz abseits von "bestell dir doch ne neue, kost´ doch nur...€" nichts Wesentliches.
Das kann es doch (auch juristisch) nicht sein.
die Mutter wird sagen:
tut mir leid - hab' ich verlegt!
Und schon bist Du draußen!
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(23-06-2013, 19:55)iglu schrieb: Insofern landen wir wieder bei Null. Nö, sehe ich anders.
Ich stell ´mal fest: Mutti hat sie. Da ihr sie beide bekommen habt, hast Du sie ihr wohl überlassen: Mutti sagt geschenkt. Was sagst Du nun?
Und die Tatsache, dass Du Dir für wenig € ´ne neue kaufen kannst, erledigt das Thema dann auch juristisch, weil ja geregelt ist, wie Du dran kommst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Naja, vielleicht rückt sie sie ja auch so raus. Im Zweifel kann ich die Scharte dann auch auf anderem Gebiet auswetzen und dann geht es nicht mehr um 5,10, 12, 20€. Ich werde es ihr im Falle des Falles anheim stellen.
Ich lasse das ersteinmal sacken. Danke für die Beteiligung.
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Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht nicht, wenn der Elternteil auf einfache Weise sich selbst eine Geburtsurkunde verschaffen kann. Wenn man natürlich lieber höhere Gerichtsgebühren für ein unsicheres Verfahren bezahlen möchte statt niedriger Gebühren ans Standesamt, nur zu. Die Rechtspflege freut sich immer über Umsätze...
Ja, es ist ja gut. Fall erledigt.
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