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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#4
@wackelpudding
lies mal §§ 1586b BGB i.V.m. 206 FamFG

p schrieb:Wichtig ist vor der Klage eine korrekte Aufforderung mit Fristsetzung zur Herausgabe.
das ist aber nur im Hinblick auf die Kosten wichtig, nämlich wenn sie anerkennt.
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RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

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