31-07-2013, 21:18
Ich verstehe dich.
Aber das ändert nichts daran, dass die Herausgabe nicht gerichtlich durchsetzbar ist.
Was hat sie denn gesagt, als er sie um Herausgabe gebeten hat?
Du wirst ihn nicht auf Dauer vor schlechten Erfahrungen schützen können.
Und letztlich solltest du das auch nicht.
So wie du ihn auch nicht daran hindern kannst und solltest, sich an der heißen Herdplatte die Finger zu verbrennen.
Und zumindest bei dem Weihnachtsgeschenk von ihr sehe ich es auch so, dass sie es da behalten kann, damit er es bei ihr benutzen kann.
Wenn ich meinen Kindern etwas geschenkt habe, habe ich sie, mit wenigen Ausnahmen, auch gebeten/aufgefordert es bei mir zu lassen, weil bei mir eben auch ein Stück zuhause ist.
Aber das ändert nichts daran, dass die Herausgabe nicht gerichtlich durchsetzbar ist.
Was hat sie denn gesagt, als er sie um Herausgabe gebeten hat?
Du wirst ihn nicht auf Dauer vor schlechten Erfahrungen schützen können.
Und letztlich solltest du das auch nicht.
So wie du ihn auch nicht daran hindern kannst und solltest, sich an der heißen Herdplatte die Finger zu verbrennen.
Und zumindest bei dem Weihnachtsgeschenk von ihr sehe ich es auch so, dass sie es da behalten kann, damit er es bei ihr benutzen kann.
Wenn ich meinen Kindern etwas geschenkt habe, habe ich sie, mit wenigen Ausnahmen, auch gebeten/aufgefordert es bei mir zu lassen, weil bei mir eben auch ein Stück zuhause ist.