08-08-2013, 16:02
Grundsätzlich würde ich versuchen, die "offenen Betreuungszeiten" irgendwie selbst auf die Reihe zu kriegen, um eben nicht auf die KM angewiesen zu sein.
Wenn es sich um eine außergerichtliche Umgangsregelung handelt, muss eben ein Passus rein, der besagt, dass die KM zur Betreuung der Kinder verpflichtet ist, wenn der KV krank ist oder berufsbedingt verhindert.
Prinzipiell ist es so: Sagt der umgangsberechtigte Elternteil (auch kurzfristig) den Umgang oder Teile davon ab, muss es ihn nicht interessieren, wie der betreuende Elternteil díe Betreuung der Kids auf die Reihe bringt oder nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Nachholung der vom Umgangsberechtigten abgesagten Tage/Zeiten. Natürlich sollte man nicht permanent Umgänge absagen, da es ein schlechtes Licht auf die Zuverlässigkeit wirft. Daher: Babysitter organisieren. Wobei ich persönlich auch der Auffassung bin, dass z.B. eine 11-jährige durchaus auch mal mit dem Bus nach Hause fahren und da für einen gewissen Zeitraum allein bleiben kann.
Wenn es sich um eine außergerichtliche Umgangsregelung handelt, muss eben ein Passus rein, der besagt, dass die KM zur Betreuung der Kinder verpflichtet ist, wenn der KV krank ist oder berufsbedingt verhindert.
Prinzipiell ist es so: Sagt der umgangsberechtigte Elternteil (auch kurzfristig) den Umgang oder Teile davon ab, muss es ihn nicht interessieren, wie der betreuende Elternteil díe Betreuung der Kids auf die Reihe bringt oder nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Nachholung der vom Umgangsberechtigten abgesagten Tage/Zeiten. Natürlich sollte man nicht permanent Umgänge absagen, da es ein schlechtes Licht auf die Zuverlässigkeit wirft. Daher: Babysitter organisieren. Wobei ich persönlich auch der Auffassung bin, dass z.B. eine 11-jährige durchaus auch mal mit dem Bus nach Hause fahren und da für einen gewissen Zeitraum allein bleiben kann.