08-08-2013, 20:50
(08-08-2013, 16:09)Patchwork schrieb: -Er möchte Umgangstage abgeben: Nur noch von Do-Mo alle 2 Wochen. ABER - die Mutter will das nicht und sagt, es ist seine Pflicht! ?????
Juristisch ist das Quatsch.
Die Justiz geht bei einer Scheidung immer von der vollständigen Zerstörung der Familie aus und legt diese fest.
Einer bekommt die Kinder und der andere bezahlt.
Da er seiner Unterhaltspflicht zu 100% (eigentlich 150%) nachkommt, hat sie ihrer Betreuungspflicht zu 100% nachzukommen.
Einen Anspruch gegen ihn, sich an der Betreuung zu beteiligen hat sie nicht.
Sein Problem ist, dass er die Kinder ja betreuen möchte.
Und eben auch vermutlich mehr als die juristischen Brosamen von einem WE alle 14 Tage.
Die Justiz sagt, er darf die Kinder gerne häufiger sehen, wenn die Mutter das erlaubt aber weniger zahlen darf er deswegen nicht. Nur den freiwilligen Anteil (das Haus) kann er streichen.
Ob das tatsächlich freiwillig ist oder, nach Theo, nur ein Ersatz für Trennungsunterhalt sei mal dahin gestellt.
Die bestehende "Vereinbarung" ist juristisch weder durchzusetzen, noch zu ändern.
Sie lässt sich einvernehmlich ändern. Dafür stehen ihm 2 Druckmittel zur Verfügung:
"Ich betreue die Kinder nur noch in der Form xyz!"
Oder
"Ich bezahle nur noch den Betrag x,-!"
Beide Drohungen können dazu führen, dass er zum normalen Umgangselternteil degradiert wird oder er vielleicht zu Trennungsunterhalt verknackt wird.
Andererseits sollte es aber auch mal unter ihren Fußsohlen hervor kommen und seinen Rücken gerade machen.
Auch wenn das nicht ohne Risiko ist.
Aber was ist schon ohne Risiko zu haben.