14-08-2013, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2013, 20:33 von StrengGeheimerInformant.)
Ergänzend zu diesem Thread
welcher aus der "FAZ" zitiert, gibt es von "Echo Online" noch ein paar zusätzliche Informationen zum 13ten Prozesstag (geplant waren mal sechs Verhandlungstage) vom 6. August 2013:
Da die "Klappse" ja nun in weitere Ferne rückt, sich der Prozess lang und länger zieht, wird es spannend, vielleicht auch richtungsweisend sein, zu welchem Urteil es kommen wird. Heidi Külzer kann dem Richter, ob ihrer Sonnenbrille ja auch keine 'schönen Augen' machen. Aber selbst das würde ihr nichts nützen, denn es handelt sich um eine Richterin ...
SgI
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Interessante Info am Rand
zu H. Külzers Anwalt T. Rock:
"Fall Arnold: Anwalt in Handschellen aus Gerichtssaal geführt"
welcher aus der "FAZ" zitiert, gibt es von "Echo Online" noch ein paar zusätzliche Informationen zum 13ten Prozesstag (geplant waren mal sechs Verhandlungstage) vom 6. August 2013:
Echo Online schrieb:.
... Heidi K. polarisiert seit dem ersten Prozesstag: Mit ihrer auffälligen Perücke und der schwarzen Sonnenbrille entzieht sich die 48 Jahre alte Angeklagte nicht nur den Kameras, sondern verhindert während der Verhandlungen vor der 15. Strafkammer auch den Blick auf ihr Gesicht.
Eine gewisse Theatralik hat dieses Auftreten schon für den unbefangenen Beobachter – taugt dieses Outfit doch vortrefflich als Projektionsfläche – für Opfer- wie auch Täterrolle.Ob sich hinter dem Auftreten ein Krankheits- oder zumindest ein Störungsbild versteckt, sollte am nun der psychologische Gutachter klären.
... Aber wer von dem Gutachter aus Münster eine klare Aussage erhofft hatte, ob sich Heidi K. tatsächlich die Vergewaltigung ausgedacht hat, wurde enttäuscht. Leygraf warnte vor einem „Zirkelschluss“. Er hatte zu beurteilen, ob – vorausgesetzt Heidi K. habe die Tat begangen – „eine derart schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt, dass die Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht mehr gegeben ist“.
Dies sei eindeutig nicht der Fall, urteilt Leygraf nach einem zweieinhalbstündigen Gespräch und rund einem Dutzend Verhandlungstagen.
... Eine solche „histrionische Störung“ erkläre auch die „ausgesprochene Egozentrik“ und Oberflächlichkeit der Angeklagten, die immer wieder durch vermeintliche Übertreibungen, Widersprüche und Ungereimtheiten aufgefallen sei. Krankmeldungen, Mobbingvorwürfe, angebliche häusliche Gewalt, mehrere Fehlgeburten – all das habe sich meist als übertrieben, ausgedacht und selbstdarstellerisch herausgestellt.
... Auffällig sei, wie dramatische Erzählungen oft im Widerspruch zur emotionslosen Mimik stehen. Intelligenz und großer Ehrgeiz würden K. anfangs helfen, kompetent zu wirken und Menschen für sich einzunehmen. Dann scheitere sie aber schnell, im beruflichen wie im privaten Alltag. Sie wirke dann abweisend, ja kalt.
Ob dies alles für eine Wahrscheinlichkeit der verhandelten Tat spreche, wollte die Darmstädter Richterin wissen. Immerhin behauptet die Verteidigung, dass psychologische Auffälligkeiten – wenn überhaupt – erst seit der Vergewaltigung durch Horst Arnold als Posttraumatische Belastungsstörung auftreten.
Dies konnte der Gutachter zwar nicht nachvollziehen, aber auch er blieb eine klare Antwort zur Frage aller Fragen schuldig und bemühte rhetorisch Symbolik: „Wann hat man genug Bäume, um sie einen Wald zu nennen?“
Da die "Klappse" ja nun in weitere Ferne rückt, sich der Prozess lang und länger zieht, wird es spannend, vielleicht auch richtungsweisend sein, zu welchem Urteil es kommen wird. Heidi Külzer kann dem Richter, ob ihrer Sonnenbrille ja auch keine 'schönen Augen' machen. Aber selbst das würde ihr nichts nützen, denn es handelt sich um eine Richterin ...
SgI
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Interessante Info am Rand
zu H. Külzers Anwalt T. Rock:
"Fall Arnold: Anwalt in Handschellen aus Gerichtssaal geführt"
Zitat:.
"Ein Verteidiger von Heidi K. soll in Münster Zeugen bestochen haben
Die im Fall Arnold der Falschbeschuldigung angeklagte Heidi K. wird von einem Anwalt vertreten, gegen den zehn Monate Haft auf Bewährung verhängt wurden.
... Das Onlineportal der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ berichtet, Torsten R. habe im Juni 2012 in einem Steuerstrafverfahren einem Zeugen 50 000 Euro versprochen, wenn er zugunsten seines Mandaten aussage. R. war damals Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten.
Nachdem die Zeugenbeeinflussung dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bekannt wurde, wurde Torsten R. noch im Gerichtssaal festgenommen und in Handschellen abgeführt."