26-08-2013, 18:34
Das ist der Beschluß (in Kurzform) vom OLG Hamm,
den mir mein RA heute geschickt hat.
Was natürlich ganz toll ist, ist die Tatsache, das sich
der Beschluß auf den ursprünglichen Unterhaltsabänderungsantrag
bezieht. Der ist schon fast 2 Jahre alt. Demnach sinkt dort die Entlastung
von 38 Euro und ein paar Kaputten monatlich auf immerhin noch 18 Euro.
Damit hat das OLG quasi den eigenen Beschluß v. Jahresanfang wieder gekippt.
Die Mangelfallberechnung aus dem Juni d. J. hat sich das OLG gar nicht erst
angesehen. Wahrscheinlich kommen wir bald zu dem Schluß, das die Umgangskosten
in etwa den zur Zeit angemessenen Unterhalt aufwiegen. Dann kann alles so bleiben,
wie es ist.
den mir mein RA heute geschickt hat.
Was natürlich ganz toll ist, ist die Tatsache, das sich
der Beschluß auf den ursprünglichen Unterhaltsabänderungsantrag
bezieht. Der ist schon fast 2 Jahre alt. Demnach sinkt dort die Entlastung
von 38 Euro und ein paar Kaputten monatlich auf immerhin noch 18 Euro.
Damit hat das OLG quasi den eigenen Beschluß v. Jahresanfang wieder gekippt.
Die Mangelfallberechnung aus dem Juni d. J. hat sich das OLG gar nicht erst
angesehen. Wahrscheinlich kommen wir bald zu dem Schluß, das die Umgangskosten
in etwa den zur Zeit angemessenen Unterhalt aufwiegen. Dann kann alles so bleiben,
wie es ist.