(27-08-2013, 10:43)DerArsch schrieb: So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe???
Nein, siehe 1608 BGB. Ehegatte (und das bist Du noch bis zur rechtskräftigen Scheidung) haftet vor Verwandten in Bezug auf Unterhalt.
Und für die Zeit vor der Ehe kann sie auch nicht von den Eltern fordern, weil ja die Zeit erst zum Zeitpunkt der Forderung zu laufen beginnt.