28-08-2013, 21:49
Hallo gebeuteltermann,
beim Thema "nachehelicher Unterhalt" besteht ein großer Ermessensspielraum für den jeweiligen Richter. Generell sollte gemäß dem jetzigen Gesetzeslage jeder Partner nach der Scheidung für sich selbst aufkommen.
Allerdings kann ein Partner, der durch die Ehe Nachteile im Berufsleben erlitten hat (z.B. wegen längerer Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Kindererziehung, wenn einer der Partner aufgrund von Familienarbeit eine geringer qualifizierte Tätigkeit angenommen hat) nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen, damit dieser Nachteil teilweise ausgeglichen wird.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist schwer einschätzbar. Wie liegt denn der Fall in Bezug auf ihre Berufstätigkeit bei Euch?
beim Thema "nachehelicher Unterhalt" besteht ein großer Ermessensspielraum für den jeweiligen Richter. Generell sollte gemäß dem jetzigen Gesetzeslage jeder Partner nach der Scheidung für sich selbst aufkommen.
Allerdings kann ein Partner, der durch die Ehe Nachteile im Berufsleben erlitten hat (z.B. wegen längerer Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Kindererziehung, wenn einer der Partner aufgrund von Familienarbeit eine geringer qualifizierte Tätigkeit angenommen hat) nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen, damit dieser Nachteil teilweise ausgeglichen wird.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist schwer einschätzbar. Wie liegt denn der Fall in Bezug auf ihre Berufstätigkeit bei Euch?