29-08-2013, 09:54
Hallo und wilkommen!
Erstens bist du selbst ein Fall für ALG II. Zweitens müsste man wissen ob ein Titel oder Gerichtsbeschluss bzgl. des Unterhalts besteht.
Erstens bist du selbst ein Fall für ALG II. Zweitens müsste man wissen ob ein Titel oder Gerichtsbeschluss bzgl. des Unterhalts besteht.