29-08-2013, 10:32
Achtung: Wenn für Kind 2 ein Titel besteht und dieser nicht bedient, aus welchen Gründen auch immer, laufen Unterhaltsschulden auf. Diese wirst du irgend wann auch noch bezahlen müssen. Zahle ab sofort den titulierten UH an Kind 2.
Eine Titulierung für Kind 1 kommt auch noch in Betracht. Auch diesen UH solltest du dann zahlen.
Von deinem Einkommen in Höhe von 960.- sind dann diese 2 Unterhaltszahlungen abzusetzen.
Beispiel:
960- 225- 272= 463
Du hast jetzt nur noch ein verfügbares EK von 463.- Euro
..... und jetzt wird aufgestockt. Wie sagen dir die PROFIS hier besser als ich.
Eine Titulierung für Kind 1 kommt auch noch in Betracht. Auch diesen UH solltest du dann zahlen.
Von deinem Einkommen in Höhe von 960.- sind dann diese 2 Unterhaltszahlungen abzusetzen.
Beispiel:
960- 225- 272= 463
Du hast jetzt nur noch ein verfügbares EK von 463.- Euro
..... und jetzt wird aufgestockt. Wie sagen dir die PROFIS hier besser als ich.