29-08-2013, 19:37
(29-08-2013, 10:42)p schrieb: Diese Lebensstandardgarantie mit dem einhergehenden grenzenlosen Aufstockungsunterhalt ist leider für lange Ehen jüngst wieder eingeführt worden, aber neun Jahre sind keine lange Ehe.Was am Amtsgericht natürlich anders ausgelegt werden könnte.
Ich stimmer Dir zu, dass es grundsätzlich "nur" um die ehebedingten Nachteile geht.
Der TO sollte sich jedoch darauf einstellen, zum OLG gehen zu müssen, um diese nicht wirklich klare Definition der "langen Ehedauer" herausfinden zu dürfen.
Denn mit seinem akuellen Rechtsbeistand scheint es eher unwahrscheinlich, dass er am AG Erfolg haben sollte. Immerhin kennen sie sich dort alle.