31-08-2013, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2013, 14:36 von StrengGeheimerInformant.)
Update:
Mehr hier: "Fatale Fehler der Staatanwälte"
Soweit das Update zu Heidi Külzer und dem Versagen des Systems.
Echo-Online schrieb:
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Zweifel an der Tat wurden 2001 nicht berücksichtigt – Beweismaterial nicht untersucht
Der sogenannte Arnold-Prozess geht langsam seinem Ende entgegen. In der ersten Septemberhälfte wird das Urteil gegen Heidi K. erwartet. Am Donnerstag war der Chef der damals eingesetzten Sonderkommission als Zeuge geladen.
Die gut dreieinhalbstündige Zeugenvernehmung des inzwischen im Ruhestand lebenden Polizeibeamten warf am Donnerstagnachmittag ein schlechtes Licht auf die damalige Arbeit der Polizeiermittler und ein noch schlechteres Licht auf die Arbeit der damals zuständigen Staatsanwaltschaft. ...
... Nach der Tat wurden Kleidungsstücke von Horst Arnold und Heidi K. sichergestellt. Doch anstatt sie auf Faser- und DNA-Spuren zu untersuchen, wurden sie lediglich fotografiert und verschwanden dann in der Asservatenkammer. Die Staatsanwaltschaft habe das damals so angeordnet, sagte der Zeuge, der sich schon 2001 wunderte, warum abwechselnd drei verschiedene Staatsanwälte mit dem Fall Arnold befasst waren.
... Womöglich wäre Horst Arnold nicht verurteilt worden, wenn die Ermittlungen sorgfältiger geführt worden wären.
Mehr hier: "Fatale Fehler der Staatanwälte"
Soweit das Update zu Heidi Külzer und dem Versagen des Systems.