02-09-2013, 21:59
Nein.
Zur Altersvorsorge können nur die Tilgungen heran gezogen werden.
Zinsen können nur die Mietersparnis mildern, somit also den unterhaltsrechtlichen "Gewinn" schmälern aber niemals kann man damit seine Unterhaltszahlungen senken.
Und die 24% sind inklusive der gesetzlichen Rente.
Für Angestellte bleiben also 4% vom Brutto.
Zur Altersvorsorge können nur die Tilgungen heran gezogen werden.
Zinsen können nur die Mietersparnis mildern, somit also den unterhaltsrechtlichen "Gewinn" schmälern aber niemals kann man damit seine Unterhaltszahlungen senken.
Und die 24% sind inklusive der gesetzlichen Rente.
Für Angestellte bleiben also 4% vom Brutto.