06-09-2013, 11:33
Beide haben eine Versicherung an Eides statt abgegeben, getrennt zu wirtschaften und keine Beziehung zu führen. Das als wahr angenommen, besteht weder eine Bedarfsgemeinschaft noch gar eine eheähnliche Gemeinschaft.
Nachdem sie offenbar schon fünf Jahre in der Wohnung lebt, hat sie auch ein Gewohnheitsrecht darauf - sie zum Auszug zu zwingen ist also rechtlich gar nicht so leicht.
Dass sie Sozialleistungen bekommt kann viele Gründe haben - eventuell ist sie nicht vermittelbar, sie hat vielleicht ein psychisches oder physisches Leiden, etc.?
In letzter Konsequenz - was schert`s dich? Vielleicht ist sie nur eine dumme faule Trulla, die sich das Leben so leicht wie möglich machen will. Dann sollte dein Bekannter sie schleunigst loswerden.
Willst du ihr Ärger machen, kannst du ja mal das Amt bei ihr vorbeischicken... allerdings hängt dann dein Bekannter auch mit drin, wenn sie doch eine Beziehung geführt haben.
Nachdem sie offenbar schon fünf Jahre in der Wohnung lebt, hat sie auch ein Gewohnheitsrecht darauf - sie zum Auszug zu zwingen ist also rechtlich gar nicht so leicht.
Dass sie Sozialleistungen bekommt kann viele Gründe haben - eventuell ist sie nicht vermittelbar, sie hat vielleicht ein psychisches oder physisches Leiden, etc.?
In letzter Konsequenz - was schert`s dich? Vielleicht ist sie nur eine dumme faule Trulla, die sich das Leben so leicht wie möglich machen will. Dann sollte dein Bekannter sie schleunigst loswerden.
Willst du ihr Ärger machen, kannst du ja mal das Amt bei ihr vorbeischicken... allerdings hängt dann dein Bekannter auch mit drin, wenn sie doch eine Beziehung geführt haben.