13-09-2013, 09:13
Hallo, hier mein Problem:
meine Freundin, deutsche Staatsbürgerin mit deutscher Tochter (17) lebt seit kurzem alleinerziehend in Österreich, der Vater, Erziehungsberechtigt, Österreicher lebt und arbeitet in Deutschland.
Sie ist in Österreich erwerbstätig und sorgt für sich und die Tochter, aber ohne meine Hilfe schafft sie es nicht. Die Tochter besucht ihren Vater regelmäßig, die Fahrten nach Deutschland und zurück bezahlt auch meine Freundin. Die Tochter besucht hier ein Gymnasium und wird nächstes Jahr die Matura ablegen. Auch hierfür kommt alleine die Freundin auf. Sie will auch keinen Rechtsstreit, deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet.
Nach welchem Recht werden die Unterhaltszahlungen festgesetzt und wie soll sie sich verhalten wenn die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden? Wie kann ich ihr helfen?
meine Freundin, deutsche Staatsbürgerin mit deutscher Tochter (17) lebt seit kurzem alleinerziehend in Österreich, der Vater, Erziehungsberechtigt, Österreicher lebt und arbeitet in Deutschland.
Sie ist in Österreich erwerbstätig und sorgt für sich und die Tochter, aber ohne meine Hilfe schafft sie es nicht. Die Tochter besucht ihren Vater regelmäßig, die Fahrten nach Deutschland und zurück bezahlt auch meine Freundin. Die Tochter besucht hier ein Gymnasium und wird nächstes Jahr die Matura ablegen. Auch hierfür kommt alleine die Freundin auf. Sie will auch keinen Rechtsstreit, deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet.
Nach welchem Recht werden die Unterhaltszahlungen festgesetzt und wie soll sie sich verhalten wenn die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden? Wie kann ich ihr helfen?