13-09-2013, 11:00
Es gelten die Gesetze des Staates wo das Kind seinen gewoehnlichen Aufenthaltsort hat. Nach Deiner Beschreibung waere das Oesterreich. ABER selbst wenn sie jetzt sofort zum Anwalt rennt und der Klage einreicht, wenn das vor Gericht geht, ist die Tochter eh 18. Ich kann mich den anderen nur anschliessen, klaert das unter Euch, alles andere KOSTET Geld und es freuen sich nur irgendwelche Anwaelte. Bringen wird es nichts.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!