Wieso aus der Haft? Wurde die sofortige Vollstreckung angeordnet? Normalerweise rückt man bei solchen Straftaten doch erst ein, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
(13-09-2013, 12:46)Austriake schrieb: Soll sie doch. Aber sie muss es aus der Haft heraus tun, viel Geld für einen Staranwalt wie Schwenn wird sie hoffentlich nicht haben.....Vielleicht kriegt sie ja ne dicke Spende von Al. Schw. fürn wirklich guten Verteidiger für aussichtslose Fälle.