13-09-2013, 13:28
(13-09-2013, 00:06)Absurdistan schrieb: Genau,
such dir einen Teilzeitjob. Davon zahlst du Unterhalt. Der von dir gezahlte Unterhalt steht dir dann ja nicht mehr zur Verfügung und wird sozusagen erstattet. Da du ja arbeitest und das Lohnabstandsgesetz greift hast du dann noch wesentlich mehr durch die Aufstockung als ein nicht arbeitender AlgII-Empfänger. Umgangskosten werden ebenso bezahlt und du hast ein Anrecht auf größeren Wohnraum. Temporäre Bedarfsgemeinschaft.
Dafür muß der Unterhalt aber tituliert sein.
Ok.....sollte ich den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen (272€)? Oder abwarten was das JA schreibt?
Dann danach zum Jobcenter gehen und ALG2-Empfänger nebst Sanktionen werden. Ok.
Wie berechne ich anteilige Umgangskosten und woher weiss ich das diese richtig berechnet wurden.....einen Anwalt sollte ich wohl schon einschalten, oder?
Grösseren Wohnraum will ich nicht...hab mit Mühe und Not meine kleine Wohnung gefunden und eingerichet.
Wer berät mich in meinem Interesse denn nun was ich beantragen kann? Die vom JA sicher nicht.....die sind blinde Männerhasser!
Aber das Jobcenter, oder?
Den Unterhalt zu titulieren....davon wurde mir immer von allen (mir freundlich zu gewandten Seiten) abgeraten. Und du sagst ich solle es tun. Hmmm.
Gruß
PS: Entschuldigt mein leicht naives Auftreten......aber mit der ganzen Marterie hatte ich bisher nix zu tun und es überrollt einen im ersten Moment einfach nur.
Also habt bitte Geduld mit mir! ; )