13-09-2013, 14:15
Da diese Person rechtskräftig verurteilt worden ist (und zwar länger als ein Jahr) ist sie auf jeden Fall ihren Beamtenstatus und damit auch ihre Pensionsberechtigung los. Sie wird allerdings nachversichert werden müssen in der GRV und wird auf jeden Fall nach ihrer Haftentlassung ( sei es in 3 , 5 oder wieviel Jahren auch immer ) direkt in Alg II gehen... es sei denn, Alice spendet ( wenn sie bis dahin noch nicht selbst kompostiert worden ist ... )
Gruß
ArJa
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )