13-09-2013, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2013, 18:17 von StrengGeheimerInformant.)
Dazu:
der "Spiegel":
"... Die drei Richter und zwei Schöffen konnten sich nicht auf Arnolds Freispruch des Landgerichts Kassel stützen, sondern mussten unabhängig davon prüfen, ob es Beweise für die Schuld von Heidi K. gibt. Es sei "keine einfache Entscheidung" gewesen, sagt Bunk. Denn anders als es kolportiert werde, sei der aktuelle Wissensstand in dem Fall ein anderer als bei Arnolds Verurteilung. Damals hätten viele Zeugen keinen Zweifel an den Vorwürfen gegen den Lehrer gehabt. ...
Wie ich von Anfang an vermutet habe, hat nur diese Vorgehensweise das Urteil damit recht wasserdicht gemacht.
(13-09-2013, 16:42)beppo schrieb: Auch wenn ich von ihrer Schuld überzeugt und froh bin, dass sie einwandert muss man aber doch konstatieren, dass ihre Verurteilung auf genauso weichen Füßen steht, wie die Horst Arnold.
der "Spiegel":
"... Die drei Richter und zwei Schöffen konnten sich nicht auf Arnolds Freispruch des Landgerichts Kassel stützen, sondern mussten unabhängig davon prüfen, ob es Beweise für die Schuld von Heidi K. gibt. Es sei "keine einfache Entscheidung" gewesen, sagt Bunk. Denn anders als es kolportiert werde, sei der aktuelle Wissensstand in dem Fall ein anderer als bei Arnolds Verurteilung. Damals hätten viele Zeugen keinen Zweifel an den Vorwürfen gegen den Lehrer gehabt. ...
Wie ich von Anfang an vermutet habe, hat nur diese Vorgehensweise das Urteil damit recht wasserdicht gemacht.